Ortstermine in Weßling, am Flughafen und in Gilching

Am 25. Januar 2012 fanden in unserem Gemeindegebiet, am Sonderflughafen und in Gilching Ortstermine des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs statt. Diese Ortstermine hängen mit dem Berufungsverfahren in der Verwaltungsstreitsache Gemeinde Weßling gegen den Freistaat Bayern wegen der Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zusammen.

Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse um den Oberpfaffenhofener Flughafen

Wir erinnern uns: Die Regierung Oberbayerns (Luftamt Südbayern) hat am 23. Juli 2008 eine Änderungsgenehmigung im Sinne der Flughafenbetreiber erteilt: Am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen solle zukünftig auch ein sogenannter “qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr” stattfinden.

Die Details dieser Genehmigung sind den meisten Mitbürgern inzwischen geläufig. Es hat sich dagegen massiver Protest aus der Gemeinde Weßling, aus anderen Gemeinden und von zahlreichen betroffenen Privatpersonen erhoben.

Die Gemeinde Weßling hat gegen diesen Bescheid rechtliche Mittel eingelegt, die in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2009 in einem gewissen Rahmen gewürdigt wurden.

Im Ergebnis heißt es, dass die insgesamt genehmigten 9725 Flugbewegungen (Geschäftsreiseflugverkehr), denen Beschränkungen in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen auferlegt worden sind, weiterhin Bestand haben. An vier gemeindlichen Standorten, nur hier kann die Gemeinde eine eigene Betroffenheit darlegen, darf nach dem Urteil der sogenannte äquivalente Dauerschallpegel von 60 dB(a) nicht überschritten werden.

Bei den vier Liegenschaften handelt es sich um die Schule in Oberpfaffenhofen, den daneben liegenden Kindergarten „Die kleinen Strolche“, das gemeindliche Anwesen in der Gautinger Straße (einschl. Feuerwehr),  sowie das gemeindliche Sozialwohnhaus am Kesselboden.

Auch gegen dieses Urteil hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt. Entweder soll das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben werden, soweit die Klage der Gemeinde abgewiesen wurde, oder es soll der Bescheid der Regierung Oberbayerns vom 23. Juli 2008 aufgehoben werden. Hilfsweise soll die Regierung an den vier besagten Orten sicherstellen, dass durch geeignete Maßnahmen ein Schallpegel von 55 dB(a) nicht überschritten wird. Soviel zur Ausgangslage.

Begutachtung der vier Liegenschaften in Weßling und der Grundstücke der Privatkläger am 25.1.2012

Am 25. Januar 2012 hat der entscheidende Senat des Verwaltungsgerichts einen Ortstermin anberaumt.

Es wurden die vier oben angesprochenen Liegenschaften der Gemeinde in Augenschein genommen. Außerdem wurden durch das Gericht die Grundstücke der Weßlinger Privatkläger inspiziert. Zusätzlich fanden Ortstermine am Ende der Landebahn in Oberpfaffenhofen, auf dem Flughafengelände selbst und in der Gemeinde Gilching statt. Das Gericht nahm sich sehr viel Zeit, ging während der Ortstermine jeder Anmerkung von Klägern und Beklagter nach und formulierte detailliert in ein Protokoll.

Seitens der Gemeinde nahmen an den Ortsbesichtigungen der erste Bürgermeister, der Rechtsanwalt der Gemeinde, die Leiterin des Bauamts Weßling sowie der Flughafenreferent im Gemeinderat Weßling teil.

Man bekam den Eindruck, dass dem Gericht auch scheinbar weniger bedeutsame Details wichtig waren: Besonders interessant waren die Bezüge der Startbahn zu den betroffenen Orten. Hier wurde auf einzelne Meter genau gemessen: So ist eines der gemeindlichen Objekte 818 Meter vom Ende der Landebahn in südwestlicher Richtung entfernt. Erwähnt wurden auch die privaten Ein- und Aufbauten in den Grundstücken, so z.B. Freisitze bzw. Terrassen.

Nach einer Besichtigung des Flughafengeländes, die die beigeladene EDMO Flugbetrieb organisiert hatte, brach das Gericht auf in Richtung Neugilching.

Zu diesem Zeitpunkt hat die Weßlinger Abordnung die Veranstaltung, die insgesamt von  11:30 Uhr vormittags bis circa 16:00 Uhr nachmittags dauerte, verlassen.

Ergebnis der Begehung noch offen

Ein Fazit zu ziehen stellt sich sicher als schwierig dar: Das Gericht hat, auch nach Ansicht des Anwalts der Gemeinde, in keiner Weise irgendeine Tendenz erkennen lassen.

Es muss allerdings an dieser Stelle betont werden, dass an einigen der aufgesuchten Orte keine wesentlichen Erkenntnisse, vermutlich auch nicht durch das Gericht, zu ziehen waren. Durch eine relativ flugarme Zeit fehlte es leider auch an demonstrativen Momenten.

Somit kann man nun mit Spannung dem Revisionsverfahren vom 20. bis zum 22. März 2012 in München entgegensehen.

 Günther Wieczorek, Flughafenreferent der Gemeinde Weßling

 

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